
Einzugsgebiet:
Die Einrichtung steht Kindern aus ganz Viernheim offen.
Anzahl der Kinder:
20 Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren.
Anzahl der Mitarbeiterinnen:
Das Team umfasst 2 Fachkräfte und 1 bis 2 Auszubildende:
In der Waldkindergartengruppe beträgt der Personalschlüssel 2,0 Erzieher auf 20 Kinder.
Zusätzlich werden 1 Erzieher im Berufspraktikum (Anerkennungsjahr) und 1 Erzieher im Tagespraktikum ausgebildet.
Räume:
Ein Bauwagen auf einem Gartengrudstück im Nordosten von Viernheim, am Pariser Weg.
Vier feste Standplätze im angrenzenden Waldstück.
Öffnungszeiten:
8.00 - 14.00 Uhr
8.00 - 9.15 Uhr Bringzeit
12.45 - 14.00 Uhr Abholzeit
Schließungszeiten:
- 3 Wochen innerhalb der hessischen Sommerferien
- Zwischen Weihnachten und Neujahr
- An den "Brückentagen" (vor/nach den Feiertagen) und dem Tag des Betriebsausflugs
- An 2 pädagogischen Planungstagen des Teams
- Am Rosenmontag ab 12.00 Uhr und am Kerwemontag ab 12.00 Uhr
- Am letzten Mittwoch jedes Monats ab 13.30 Uhr für einen pädagogischen Arbeitskreis
Die Einrichtung kann weiterhin wegen Streiks, bei bestehenden Gesundheitsgefährdungen, höherer Gewalt und vergleichbaren Gründen geschlossen werden.
Elternbeiträge:
Die Elternbeiträge setzen sich je nach Zutreffen wie folgt zusammen:
- Betreuungsgebühr laut aktueller Gebührensatzung der Stadt Viernheim
- Verpflegungs-/Materialkosten (Mittagessen, Frühstück, Getränke, Bastelgelder) laut aktueller Entgelttabelle des Trägers
- Individuelle Sonderkosten (z. B. Hygienegeld, Sportgeld, Ausflüge, Veranstaltungen, Bastelaktionen)
- Bearbeitungsgebühr bei Nicht-Teilnahme am Lastschriftverfahren sowie bei Rücklastschriften
- Bank-/Mahngebühren
Die Betreuungsgebühr sowie die Verpflegungs-/Materialkosten sind für 12 Monate zu entrichten.
Wenn Geschwister gleichzeitig eine Viernheimer Betreuungseinrichtung besuchen, wird eine Gebührenermäßigung gemäß den Bestimmungen der Gebührensatzung der Stadt Viernheim in ihrer jeweils aktuellen Fassung gewährt.
Hinsichtlich der Gebührenbefreiung im letzten Kindergartenjahr gelten die Bestimmungen der Gebührensatzung der Stadt Viernheim in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Waldkindergarten (ab 01.01.2024):
5 € für Materialien und Kochgeld
Die Beitragspflicht entsteht mit der Aufnahme des Kindes und erlischt nur durch Einschulung, Abmeldung oder Kündigung. Wird das Kind nicht abgemeldet, so sind die Elternbeiträge auch dann zu zahlen, wenn es der Einrichtung fernbleibt. Bei einem Ausscheiden vor dem Monatsende sind die Elternbeiträge bis zum Ende des Monats zu zahlen.
Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner.
Die fälligen Elternbeiträge werden jeweils zum Monatsbeginn innerhalb der ersten 7 Werktage vom Konto der/des Beitragspflichtigen abgebucht. Die Lastschrift ist mit einer persönlichen Mandatsreferenz gekennzeichnet. Hierfür ist von der/dem/den Kontoinhaber/-in/-innen ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, welches ebenfalls dem Vertrag als Anlage beigefügt wird.
Die Elternbeiträge sind auch während vorübergehender Schließungs- und Urlaubszeiten oder bei Krankheit des Kindes zu bezahlen. Auch unerwartete Schließungen aufgrund von Betriebsstörungen, die der Träger nicht zu vertreten hat, wie z. B. Streiks, krankheitsbedingte Störungen o.ä., rechtfertigen keine Reduzierung bzw. Ermäßigung der Elternbeiträge.
Bankgebühren für Rücklastschriften sowie Mahngebühren sind von der/dem/den Beitragspflichtigen zu tragen.