
Der Bauplan aus Kindersicht
Trägerschaft:
Die AWO Viernheim, unser Träger, betreibt das Kinderdörfel in enger Kooperation mit der Stadt Viernheim, die die laufenden Betriebskosten (nach Abzug von Zuschüssen und Betreuungsgebühren) übernimmt und für die bauliche Unterhaltung zuständig ist.
Einzugsgebiet:
Die Einrichtung steht Kindern aus ganz Viernheim offen; viele Kindergartenkinder stammen aus dem unmittelbaren Wohnumfeld der Nordweststadt und dem Schmittsberg. Diese Stadtteile Viernheims liegen in unmittelbarer Nähe von Feldern und dem Wald. Das Kinderdörfel ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Anzahl der Kinder:
Im Kinderdörfel werden insgesamt 90 Kinder betreut:
- 45 Plätze in 2 Kindergartengruppen mit 20 bzw. 25 Kindern im Alter von 3 - 6 Jahren
- 45 Plätze in 3 Familiengruppen mit jeweils 15 Kindern im Alter von 1 - 10 Jahren
- Weitere 20 Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren werden in der externen Waldkindergartengruppe betreut.
- In unserem Haus sind Integrationsplätze für Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen eingerichtet.
Anzahl der Mitarbeiterinnen:
Das Team umfasst etwa 20 Fachkräfte und Auszubildende: Pädagoginnen und Pädagogen mit Fachschul-, Fachhochschul- oder Hochschulabschluss, wobei die Erzieherinnen und Erzieher die größte Gruppe darstellen, mehrere Auszubildende, eine Köchin, eine Zusatzkraft im Hauswirtschaftsbereich und eine Bundesfreiwillige/ein Bundesfreiwilliger. Der Stellenschlüssel liegt im Kinderdörfel wie in allen Viernheimer Kindertageseinrichtungen über den Mindestvorgaben des Hessischen Kinderförderungsgesetzes. Dazu kommen weitere Fachkräfte für inklusive Aufgaben: interkulturelle Arbeit, Sprachförderung von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache und Betreuung von Kindern mit besonderen Förderbedarfen.
Räume innen und außen:
Jede Gruppe hat ein eigenes kleines Haus (Familiengruppen verfügen über zweieinhalb Etagen). Diese sind durch einen großen zentral gelegenen Flur miteinander verbunden. Weiterhin gibt es einen großen Bewegungsraum sowie im Untergeschoss einen Werkraum, einen Raum für Kleingruppenarbeit und ein Computerzimmer. Ein weitläufiges Außengelände mit Wasserspielbereich dient als zusätzliche Bewegungsmöglichkeit.
Öffnungszeiten:
Kindergarten: 7.30 – 13.30 Uhr (flexible Bring- und Abholzeiten)
Ganztagsplätze: 7.00 – 17.00 Uhr (freitags bis 16.00 Uhr)
Familiengruppe: 7.00 – 17.00 Uhr (freitags bis 16.00 Uhr)
Waldkindergarten: 8.00 – 14.00 Uhr
Schließungszeiten:
- 3 Wochen innerhalb der hessischen Sommerferien
- Zwischen Weihnachten und Neujahr
- An den "Brückentagen" (vor/nach den Feiertagen) und dem Tag des Betriebsausflugs
- An 2 pädagogischen Planungstagen des Teams
- Am Rosenmontag ab 12.00 Uhr und am Kerwemontag ab 12.00 Uhr
- Am letzten Mittwoch jedes Monats ab 13.30 Uhr für einen pädagogischen Arbeitskreis
Die Einrichtung kann weiterhin wegen Streiks, bei bestehenden Gesundheitsgefährdungen, höherer Gewalt und vergleichbaren Gründen geschlossen werden.
Elternbeiträge:
Die Elternbeiträge setzen sich je nach Zutreffen wie folgt zusammen:
- Betreuungsgebühr laut aktueller Gebührensatzung der Stadt Viernheim
- Verpflegungs-/Materialkosten (Mittagessen, Frühstück, Getränke, Bastelgelder) laut aktueller Entgelttabelle des Trägers
- Individuelle Sonderkosten (z. B. Hygienegeld, Sportgeld, Ausflüge, Veranstaltungen, Bastelaktionen)
- Bearbeitungsgebühr bei Nicht-Teilnahme am Lastschriftverfahren sowie bei Rücklastschriften
- Bank-/Mahngebühren
Die Betreuungsgebühr sowie die Verpflegungs-/Materialkosten sind für 12 Monate zu entrichten.
Wenn Geschwister gleichzeitig eine Viernheimer Betreuungseinrichtung besuchen, wird eine Gebührenermäßigung gemäß den Bestimmungen der Gebührensatzung der Stadt Viernheim in ihrer jeweils aktuellen Fassung gewährt.
Hinsichtlich der Gebührenbefreiung im letzten Kindergartenjahr gelten die Bestimmungen der Gebührensatzung der Stadt Viernheim in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Kindergarten (ab 01.08.2018):
Regelplatz: 14 € für Materialien, Frühstück und Getränke
Ganztagsplatz: 90,40 € zuzüglich 56,50 € für Materialien, Mittagessen, Frühstück und Getränke
Familiengruppe (ab 01.08.2018):
Kleinkinder unter 3 Jahren: 268,00 € zuzüglich 56,50 € für Materialien, Mittagessen, Frühstück und Getränke
Kindergartenalter: 90,40 € zuzüglich 56,50 € für Materialien, Mittagessen, Frühstück und Getränke
Schulkinder: 170,00 € zuzüglich 50,50 € für Materialien, Mittagessen, Nachmittagsimbiss und Getränke
Die Beitragspflicht entsteht mit der Aufnahme des Kindes und erlischt nur durch Einschulung, Abmeldung oder Kündigung. Wird das Kind nicht abgemeldet, so sind die Elternbeiträge auch dann zu zahlen, wenn es der Einrichtung fernbleibt. Bei einem Ausscheiden vor dem Monatsende sind die Elternbeiträge bis zum Ende des Monats zu zahlen.
Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner.
Die fälligen Elternbeiträge werden jeweils zum Monatsbeginn innerhalb der ersten 7 Werktage vom Konto der/des Beitragspflichtigen abgebucht. Die Lastschrift ist mit einer persönlichen Mandatsreferenz gekennzeichnet. Hierfür ist von der/dem/den Kontoinhaber/-in/-innen ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, welches ebenfalls dem Vertrag als Anlage beigefügt wird.
Die Elternbeiträge sind auch während vorübergehender Schließungs- und Urlaubszeiten oder bei Krankheit des Kindes zu bezahlen. Auch unerwartete Schließungen aufgrund von Betriebsstörungen, die der Träger nicht zu vertreten hat, wie z. B. Streiks, krankheitsbedingte Störungen o.ä., rechtfertigen keine Reduzierung bzw. Ermäßigung der Elternbeiträge.
Bankgebühren für Rücklastschriften sowie Mahngebühren sind von der/dem/den Beitragspflichtigen zu tragen.