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08.04.2023: Kein Kita-Besuch bei Corona-Infektion

Betriebsbeschränkungen in Kitas wegen Corona-Virus


Ende aller gesetzlichen Maßnahmen

Beibehaltung des Betretungsverbots in den AWO-Kindertageseinrichtungen im Falle einer akuten SARS-CoV-2-Infektion

In Hessen endeten mit Ablauf des 7. April alle verbliebenen gesetzlichen Corona-Maßnahmen. Es bestand bereit seit dem 23. November 2022 keine Verpflichtung mehr, sich aufgrund eines positiven SARS-CoV-2-Tests in Quarantäne zu begeben. Die AWO Viernheim hat jedoch - zum Schutz der Kinder, Familien und des Personals - auf der Grundlage ihres Hausrechts in ihren Einrichtungen für alle Personen weiterhin ein Betretungsverbot im Falle einer akuten SARS-CoV-2-Infektion ausgesprochen.

Kranke Kinder und auch kranke Erwachsene gehören grundsätzlich nicht in eine Kindertageseinrichtung.


An die Stelle der Absonderungspflicht tritt für positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Personen weiterhin die dringende Empfehlung, sich freiwillig abzusondern.

Es wird ebenso allen Eltern empfohlen, bei Auftreten eines positiven SARS-CoV-2-Tests (anderer Kinder oder Erwachsener in der Betreuungseinrichtung) vom Besuch der jeweiligen Betreuungseinrichtung abzusehen. Eine Verpflichtung hierzu besteht aber nicht.

Weitere Informationen zu Regelungen für positiv auf SARS-CoV-2 Personen finden Sie hier: Bitte hier klicken"

Regelung für die Kitagebühren:

Für Schließtage, die entweder behördlich angeordnet oder aufgrund einer Trägerentscheidung entstanden sind und im Zusammenhang mit der Coronainfektionslage stehen, werden den Eltern die städtischen Betreuungsgebühren zu 100 % im Nachhinein erstattet; das gleiche gilt für das Verpflegungsgeld für das Mittagessen. Die Regelung für Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder in einer Kindertagesstätte nicht in Anspruch nehmen und diese stattdessen zu Hause betreuen, ist jedoch mit dem 23.05.2021 ausgelaufen.


COVID-19-Antigen-Selbsttest für Kinder in Viernheimer Kindertagesstätten

Die Stadt Viernheim stellt den Viernheimer Kindertagesstätten kostenlose COVID-19-Antigen-Schnelltests zur Verfügung zu stellen. Wir erhoffen uns Ihre Unterstützung, da die Einführung von Schnelltests für Kita-Kinder auch mehr Sicherheit für das Personal in den Kindertagesstätten ermöglicht.

Testanzahl: Pro Woche zwei Tests, wobei die Tests in zwei Verteilaktionen von den Kitas an die Eltern ausgegeben werden sollen.

Was müssen Sie als Eltern erbringen?


Die Stadt Viernheim hat die Selbsttest-Aktion bewusst niederschwellig angelegt:


Downloads zu den Selbsttests für Kinder:

Anwendungshinweise zu Corona-Selbsttests bei Kindern: Bitte hier klicken [436 KB]
Durchführungsbestätigung der Eltern Selbsttests: Bitte hier klicken [62 KB]


Bleiben Sie auf dem Laufenden:

Die aktuellen Regelungen finden Sie auf der Internetseite des hessischen Sozialministeriums.

Link zur Informationsseite des hessischen Sozialministeriums "Corona in Hessen": Bitte hier klicken

Link zur Informationsseite des hessischen Sozialministeriums "Corona-Kinderbetreuung": Bitte hier klicken

Infobrief des hessischen Sozialministeriums vom 14.12.2022 zum Ende der Absonderungspflicht: Bitte hier klicken [148 KB]

Arbeitgeberbescheinigung für die Notbetreuung: Bitte hier klicken [11 KB]




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